Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Riepenhausen, Otto jun. (1722-1803)[1] |
Empfänger | Deputation der Universität |
Ort | Göttingen |
Datum | 13. Dezember 1765 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 20-26, 27 |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
[Anmerkung von anderer Hand]
praes. d. 13. Dec.
1765.
Zur Königl. Großbrittrl. und
Churfürstl. Braunschwl. Lünebl.
Georg August Universitaets
Deputation Hochverordnete Herren
Prorector[2]
Decani und übrige
Professores
Magnifice
Hochwürdige und Wohlgebohrne
Hochgelahrte
Insonders HochzuEhrende Herren
Ew. Magnificienz Hochwürden und Wohlgebl. wollen gütigst erlauben
/1[3]
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daß beÿ dem unter dem dieses
ertheilten, mir aber am 6ten
darauf insinuirten[4] Bescheidt
auf meine übergebene Vorstellung
vom dem 9ten Novbr.
c.a. gehorsamst vorstellen
darf, wie ein solcher beÿ
welchem melus dilapidationis[5]
obwaltet, zu einem Adminstratore
nicht könne bestellet
werden. Melus dilapidationis
wird aber daraus geschlossen,
wenn jemandt ein
Grundstück nach dem andern
verkauffet. Da nun stattkündig,
daß der Herr Profeßor
Lowitz bereits dem größesten
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Theil seiner Grundstücke veräußert
und dem Überrest
bestehend in dem Hause, und
ein paar Morgen Landt, noch zu
verkaufen willens; muß Ewl.
Magnificenz Hochwürden
und Wohlgebl. erleuchteten Einsicht
überlassen, ob nicht der Herr
Professor Lowitz melum
dilapidationis auf sich geladen.
Zweÿtens so ist bekannten Rechtens, daß ein Debitor seinem minorenni[6] creditori zum curatore nicht könen constituiret werden, und solches alsdenn um so viel weniger wenn noch nicht constiret auf wie hoch das Debitum sich be=
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lauffe, und solches noch erst
zu liquidiren ist. Nun hat der
Herr Profeßor Lowitz zwar
einige Schulden bezahlet, dazu
aber das mehreste aus seiner
letzt verstorbenen Ehefrauen[7] Vermögen
genommen, man mithin
noch nicht einmahl wissen
kan, wie viel derselbe
der massae haereditariae
schuldig seÿn. Es ist ferner höchst
nothwendig, daß das quantum
totius massae haeridatis festgesetzet
werde, weil der Herr
Professor Lowitz seine Frau des
Kindes Mutter dahin zu vermögen
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gewußt, daß sie ihre leibl.
Kinder per Testamentum
d.d. Hannover den 7ten Octbr.
1756 bis auf den Pflichttheil
enterbet, und alles ihr übrige
Vermögen ihrem Ehemann
als Erben hinterlassen.
Mir stehet ein mehres nicht zu als von alle dem einer Hochlöbl. Universitaets Deputation gebührende Anzeige zu thun und muß Ewl. Magnificenz Hochwürden und Wohlgebl. überlaßen, ob dieselben über Hlr. Professor Lowitz Kindt Vermögen einen Adminstratorem zu setzen für nötig erachten, wobeÿ ich freÿlich der Meinung
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bin, daß dem Hlr. Professor
Lowitz der usus fructus[8] von
seines Kindes maternis, so
lange er solches beÿ sich hat
und unterhält competire[9],
mithin der allenfalls zu bestellende
curator sothane Auskünffte
dem Herrn Professor
Lowitz einzuhändigen habe.
Alles dieses geschiehet, um
mich als Oheim in meinem Gewissen
zu rechtfertigen, daß
ich für meinen Neffen gesorget
habe, und muß ich das weitere
Euro Magnificenz Hochwürden
und Wohlgebl. obervormundschaftlichen
Fürsorge überlassen. Solte
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inzwischen mein Neffe durch
die versäumete Bestellung eines
curatoris Nachtheil an seinen
Gütern leiden; so werde ich dereinst
mich bedürfenden falls der
Last einer etwaniger alimentation
zu entziehen befuegt seÿn.
Der ich mit aller Hochachtung stets beharre
Euro Magnificenz Hochwürden
und Wohlgebohrnen
Göttingen
den 13. Xbr 1765.
gantz gehorsamster
Diener
Riepenhausen.
Undatierte Antwort der Deputation auf Riepenhausens Ansuchen
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Dem Senator und Kulands Verwalter Herr Otto Riepenhausen
bleibet auf seine unter dem 13. Dec. anni current übergebene weitere
Vorstellung ohnverhalten, daß es beÿ der am 4. Dec abgebenen und
ihm am 6. ejusd. richtig insinuriten[10]
Resolution zur Zeit sein Bewenden
behalte. Würde derselbe aber solche causales anführen und nothdürfftig
bescheinigen, wodurch das Judicium academicum überführet
würde, daß der Professor Lowitz wircklich so viel
dilapidire[11] daß dem Sohn
durch desselben administration der
mütterliche Pflichts Theil Gefahr liefe; so würde man
sich als dann verbunden erachten, die vorgeschlagene
Verfügung zu treffen.
Fußnoten
- ↑ Otto Riepenhausen (1722-1803) war Senator in Göttingen und Bruder der verstorbenen Ehefrau von Lowitz.
- ↑ Christian Friedrich Georg Meister (1718-1782) war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen. Von 03.07.1765-02.01.1766 war er Prorektor der Universität.
- ↑ Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.
- ↑ insinuiren: einliefern.
- ↑ melus dilapidationis: beanspruchte Verschwendung.
- ↑ minorenn: unmündig.
- ↑ Lowitzens Ehefrau Dorothea Regina Elisabeth (1723-1765), geborene Riepenhausen ist am 14.03.1765 verstorben.
- ↑ usus fructus: Nutznießung eines fremden Eigentums.
- ↑ competiren: gebühren.
- ↑ insinuiren: ausliefern.
- ↑ dilapidiren: vergeuden, verschwenden.