Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Riepenhausen, Otto jun. (1722-1803)[1]
Empfänger Deputation der Universität
Ort Göttingen
Datum 13. Dezember 1765
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 20-26, 27
Transkription Hans Gaab, Fürth


[Anmerkung von anderer Hand]
praes. d. 13. Dec.
1765.  

Zur Königl. Großbrittrl. und
Churfürstl. Braunschwl. Lünebl.
Georg August Universitaets
Deputation Hochverordnete Herren
Prorector[2]
Decani und übrige
Professores
Magnifice
Hochwürdige und Wohlgebohrne
Hochgelahrte
Insonders HochzuEhrende Herren


Ew. Magnificienz Hochwürden und Wohlgebl. wollen gütigst erlauben

/1[3]

[Scan 21]
daß beÿ dem unter dem dieses ertheilten, mir aber am 6ten darauf insinuirten[4] Bescheidt auf meine übergebene Vorstellung vom dem 9ten Novbr. c.a. gehorsamst vorstellen darf, wie ein solcher beÿ welchem melus dilapidationis[5] obwaltet, zu einem Adminstratore nicht könne bestellet werden. Melus dilapidationis wird aber daraus geschlossen, wenn jemandt ein Grundstück nach dem andern verkauffet. Da nun stattkündig, daß der Herr Profeßor Lowitz bereits dem größesten

[Scan 22]
Theil seiner Grundstücke veräußert und dem Überrest bestehend in dem Hause, und ein paar Morgen Landt, noch zu verkaufen willens; muß Ewl. Magnificenz Hochwürden und Wohlgebl. erleuchteten Einsicht überlassen, ob nicht der Herr Professor Lowitz melum dilapidationis auf sich geladen.

Zweÿtens so ist bekannten Rechtens, daß ein Debitor seinem minorenni[6] creditori zum curatore nicht könen constituiret werden, und solches alsdenn um so viel weniger wenn noch nicht constiret auf wie hoch das Debitum sich be=

[Scan 23]
lauffe, und solches noch erst zu liquidiren ist. Nun hat der Herr Profeßor Lowitz zwar einige Schulden bezahlet, dazu aber das mehreste aus seiner letzt verstorbenen Ehefrauen[7] Vermögen genommen, man mithin noch nicht einmahl wissen kan, wie viel derselbe der massae haereditariae schuldig seÿn. Es ist ferner höchst nothwendig, daß das quantum totius massae haeridatis festgesetzet werde, weil der Herr Professor Lowitz seine Frau des Kindes Mutter dahin zu vermögen

[Scan 24]
gewußt, daß sie ihre leibl. Kinder per Testamentum d.d. Hannover den 7ten Octbr. 1756 bis auf den Pflichttheil enterbet, und alles ihr übrige Vermögen ihrem Ehemann als Erben hinterlassen.

Mir stehet ein mehres nicht zu als von alle dem einer Hochlöbl. Universitaets Deputation gebührende Anzeige zu thun und muß Ewl. Magnificenz Hochwürden und Wohlgebl. überlaßen, ob dieselben über Hlr. Professor Lowitz Kindt Vermögen einen Adminstratorem zu setzen für nötig erachten, wobeÿ ich freÿlich der Meinung

[Scan 25]
bin, daß dem Hlr. Professor Lowitz der usus fructus[8] von seines Kindes maternis, so lange er solches beÿ sich hat und unterhält competire[9], mithin der allenfalls zu bestellende curator sothane Auskünffte dem Herrn Professor Lowitz einzuhändigen habe. Alles dieses geschiehet, um mich als Oheim in meinem Gewissen zu rechtfertigen, daß ich für meinen Neffen gesorget habe, und muß ich das weitere Euro Magnificenz Hochwürden und Wohlgebl. obervormundschaftlichen Fürsorge überlassen. Solte

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inzwischen mein Neffe durch die versäumete Bestellung eines curatoris Nachtheil an seinen Gütern leiden; so werde ich dereinst mich bedürfenden falls der Last einer etwaniger alimentation zu entziehen befuegt seÿn.

Der ich mit aller Hochachtung stets beharre

Euro Magnificenz Hochwürden
und Wohlgebohrnen

Göttingen
den 13. Xbr 1765.

gantz gehorsamster
Diener
Riepenhausen.

Undatierte Antwort der Deputation auf Riepenhausens Ansuchen

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Dem Senator und Kulands Verwalter Herr Otto Riepenhausen bleibet auf seine unter dem 13. Dec. anni current übergebene weitere Vorstellung ohnverhalten, daß es beÿ der am 4. Dec abgebenen und ihm am 6. ejusd. richtig insinuriten[10] Resolution zur Zeit sein Bewenden behalte. Würde derselbe aber solche causales anführen und nothdürfftig bescheinigen, wodurch das Judicium academicum überführet würde, daß der Professor Lowitz wircklich so viel dilapidire[11] daß dem Sohn durch desselben administration der mütterliche Pflichts Theil Gefahr liefe; so würde man sich als dann verbunden erachten, die vorgeschlagene Verfügung zu treffen.



Fußnoten

  1. Otto Riepenhausen (1722-1803) war Senator in Göttingen und Bruder der verstorbenen Ehefrau von Lowitz.
  2. Christian Friedrich Georg Meister (1718-1782) war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen. Von 03.07.1765-02.01.1766 war er Prorektor der Universität.
  3. Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.
  4. insinuiren: einliefern.
  5. melus dilapidationis: beanspruchte Verschwendung.
  6. minorenn: unmündig.
  7. Lowitzens Ehefrau Dorothea Regina Elisabeth (1723-1765), geborene Riepenhausen ist am 14.03.1765 verstorben.
  8. usus fructus: Nutznießung eines fremden Eigentums.
  9. competiren: gebühren.
  10. insinuiren: ausliefern.
  11. dilapidiren: vergeuden, verschwenden.


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