Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | Zum Original |
Autor | Riepenhausen, Otto jun. (1722-1803)[1] |
Empfänger | Universitätsdeputation |
Ort | Göttingen |
Datum | 9. November 1765 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen:
Kur. 5756, Bl. 258r-259v, 260r E-38-2, Scan 28 (Antwort der Deputation) |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Zur Könglich Grosbrittrl.
und Churfürstl. Braunschweig
Lünebl. Georg August Uni
versitaets Deputation Hoch
verordnete Herren Prore
ctor Decani und übrige
Professores.
Magnifice
Hochwürdige und Wohlgebohrne
Hochgelahrte
Insders HochzuEhrende Her
ren !
Ew. Magnificenz Hochwürdige
[Bl. 258v]
und Wohlgebl. ist nicht unbekannt,
was gestalt meine
Frau Schwester des Hl Profeßor
Lowitz Ehefrau in
letzten Frühjahr verstorben,[2]
ein Kind nachgelaßen, dem
neben ihrem Ehemann ein
ziemlich Vermögen zugebracht
habe, der Herr Profeßor
Lowitz von hier zugehen gedencke,
und alle von meiner
Frau Schwester nachgelaßene
Grundstücke zuveräußern gesonnnen,
wasfalls derselbe beÿ
hiesigem Civil Gericht mit einer
Schrift eingekommen, und um
deren Anschlag darinn gebetten.
[Bl. 259r]
Es ist nun freÿlich an dem,
daß dem Vatter der usus fructus[3]
von denen bonis maternis[4] seiner
Kinder competire[5], und ich meines Orts
finde auch nichts dawieder zuerinnern
daß Hl Profeßor Lowitz seines
mit meiner Frau Schwester erzeugten
Kindes bona materna usu fructe.
Beÿ denen bisher vorgekommenen Umständen muß ich indeß Ew. Magnificenz Hochwürdigen und Wohlgebl. erleuchteten Einsicht überlaßen in wie weit es zu verantworten seÿn, wenn dem von meiner verstorbenen Fr. Schwester des Hl Profeßor Lowitz Ehefrau nachgelaßenem Kinde ein curator nicht bestellet werde, der des Kindes materna gehörig ad liquidum[6] bringe, die jährlichen Auskünfte aber davon dem Herrn Professor Lowitz alljährlich zustelle, und das Kind wegen Conservi-
[Bl. 259v]
rung desjenigen so ihm seine
Mutter nachgelaßen hinlänglich
gesichert seÿn möge.
Der ich mit aller Hochachtung stets beharre.
Ew. Magnificenz Hochwürdige
und Wohlgebornen
Göttingen
19ten November
1765.
gehorsamster Diener
Riepenhausen
Antwort der Deputation auf das Ansuchen Riepenhausens [Entwurf]
[Bl. 260r]
Dem Senatori Herrn Otto Riepenhausen
wird auf seine in puncto des Lowitzschen Sohns
übergebene [7] hiermit zur resolution
ertheilet, daß, weil der Professor Lowitz
als legitimer Tutor und administrator bonorum
maternorum anzusehen, solche Verwaltung
ohne Bescheinigung, daß derselbe die Güter dissipire[8],
Ihme de jure nicht genommen werden kan,
auch solches daraus nicht folget wenn er sich von hier
wegbegeben will, dessen Suchen zur Zeit noch
nicht zu deferiren[9] seÿ.
Würde Implorante[10] aber
eine wirckliche Dissipation beÿbringen, so ergehet
als dann in der Sache was Recht ist.
Dekret der Deputation vom 04.12.1765
[E-38-2, Scan 28]
Dem Senatori und Culands Verwalter
Herrn Otto Ripenhausen wird auf
seine unterm 9. Nov. anni currentis
beÿ Judicio academico übergebene
Anzeige unverhalten: Die weil
einem Vater die ihm krafft habende
Väterliche Gewalt zustehende administration
des mütterlichen Vermögens seiner
Kinder nur in einigen Fällen vermöge
der Rechte entzogen werden kann;
daß aber dergleichen gegenwärtig hier
mindestens von dem Herrn Senatore
nicht merklich gemacht worden ist, in
Sonderheit aber daraus daß der Herr
Professor Lowitz die von seiner verstorbenen
Ehefrauen hinterlaßene Grund
Stücke öfentlich zu veräusern gesonnen
seÿ, sich noch kein rechtlicher Verdacht
einer Dissipation herfür thut;
So findet das Judicium academicum
beÿ so bewandten Umständen Bedencken,
gegen die bißhero von Herrn Professore
Lowitz geführte Administration
des mütterlichen Vermögens seines Sohns,
etwas der von dem Herrn Senatore Ripenhausen
geschehenen Äusserung gemäßes zu verfügen.
Würde indessen derselbe
glaubwürdig beÿbringen, daß der Lowitzsche
Sohn beÿ der fordaurenten väterlichen
administration des mütterlichen Vermögens wegen
übler Haußhaltung in Gefahr stehe; so würde
so dann das
Judicium academicum die gehörige Maaß-Regeln
zu ergreiffen nicht ermangeln.
Göttingen den 4 Dec. 1765
insinuirt den 6ten Decembr. 1765.
JSP [Johann Stephan Pütter]
/2[11]
Fußnoten
- ↑ Otto Riepenhausen (1722-1803) war Senator in Göttingen und Bruder der verstorbenen Ehefrau von Lowitz.
- ↑ Dorothea Lowitz, geborene Riepenhausen, war am 14.03.1765 verstorben.
- ↑ usus fructus: Nutznießung eines fremden Eigentums.
- ↑ bonis maternis: die von der Mutter vererbten Güter.
- ↑ competiren: geb&uumL;hren.
- ↑ ad liquidum: mit Gewissheit.
- ↑ Auslassung im Text.
- ↑ dissipiren: zerstreuen.
- ↑ deferiren: bewilligen.
- ↑ Implorant: Kläger.
- ↑ Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.