Briefwechsel Tobias Mayer


Kurzinformation zum Brief Zum Original
Autor Münchhausen, Gerlach Adolph von (1688-1770)
Empfänger Berufung
Ort Hannover
Datum 23. Dezember 1750
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: Liber rescriptorum regiorum copialis 1746-1753, Kop. 6, S. 412 [Reinschrift]; Kur. 5747, S. 11-12 [Entwurf]
Transkription Hans Gaab, Fürth


50.   Resripta so eingelauffen unter dem Prorectorate Hln Consistor Sp. Feuerlein[1]


d. 23ten Xbr.

Unsere freundliche Dienste zuvor, Ehrwürdige, Ehrenveste, auch Ehrbahr= Hoch= und Wollgelahrte, sonders vielgünstige gute Freunde.

Demnach Sr. Königl. Mjt. Unser allergnädigster Herr, den erfahrnen Mathematicum Tobias Mayern zu Nürnberg anstatt des verstorbenen Rath Penthers[3], zu dero Professorem Oeconomiae auf dortiger Universitaet mit der incumbentz[4] zugleich Mathematica zu dociren, ernennet haben, er auch zu dem Ende sich vor Ostern sowohl dorten einfinden, alß die Verzeichniß seiner Vorlesungen zu rechter Zeit einsenden wird: So haben Wir denen Herren solches hiedurch unverhalten wollen, nicht zweifelnd, daß ihm die Herren alle einem Professor Philosophiae ordinario zustehende Vorrechte werden angedeyhen laßen, und sind denenselben zu freundl. Diensten geneigt. Hannover den 23ten Dec: 1750

Königl. Großbritl. zur Churfürstl.
Brl. Lünebl. Regierung verordente
Geheimte Räthe.

Münchhausen


[Es folgt der hier nicht transkribierte Wunsch von Münchhausen die Zahl der Disputationen zu vermehren.]


Fußnoten

  1. Gerlach Adolph von Münchhausen (1688-1770) war Minister des Kurfürstentums Hannover. 1734 war er einer der Begründer der Georg-August-Universität in Göttingen. Ab 1753 war er als Kammerpräsident für das Ressort Finanzen zuständig.
  2. Jakob Wilhelm Feuerlein (13.03.1689-10.05.1766) war seit 1737 Generalsuperintendent und seit 1738 zusätzlich Prof. für Theologie in Göttingen.
  3. Johann Friedrich Penther (17.05.1693-17.09.1749) war seit 1736 Professor für Ökonomie an der Universität Göttingen gewesen.
  4. Mit der incumbentz: Mit dem Amt bzw. mit der Verpflichtung.


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