Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Landesregierung in Hannover |
Empfänger | Lowitz, Georg Moritz (1722-1774) |
Ort | Hannover |
Datum | 10. Mai 1764 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan 357-360 (Reinschrift) Kur. 8213, Bl. 104r-106r (Entwurf) |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Auf das beÿ Königl. Regierung, von dem Professore Lowitz zu Göttingen, am 2ten huj: eingelangte Memorial[1] und Bitte, wird hiemit zur Resolution ertheilet, daß 1mo die blos zur Information erforderte Gutachten, da sie weder partes actorum geworden, noch werden sollen, mithin dem Imploranten überall zu keinen Praejuditz gereichen können, sondern dem Imploranten unbenommen bleibt, gegen die vergangene Verfügungen, das nötige beÿ dortigem Judiciio vorzustellen, falls er sich dadurch gravirt[2] zu seÿn erachten solte, demselben zum Auffenthalt der Sache zu communiciren gantz unvonnöten seÿ, mithin solches Gesuch keine Statt finde.
[Scan 358]
2.do Würde es zwar mit der Communication
der, von den Hoff=Räthen Aÿrer[3]
und Michaelis[4] übergebenen Vorstellungen
eine gleiche Hinderniß haben,
weilen aber solche keine neue Beschuldigungen
enthalten, sondern blos den
ungehinderten Lauff der Justitz zum Endzweck
haben:
So soll dem Imploranten dasjenige, was davon ad acta wird genommen werden, von der Deputation in Abschrifft mitgetheilet werden; ungesehen die übrige darin enthaltene Materien, zu des Imploranten Wißenschaft zu bringen, unvonnöthen ist.
3tio ist es unschicklich, und wieder die Ordnung des Processes, seine beÿ
[Scan 359]
Königl. Regierung übergebene Exhibita,
welche ohnedem viele unnütze und zur
Sache nicht gehörige Dinge enthalten,
denen beÿ der Deputation verhandelten
Actis beÿzulegen, da Ihm Imploranten
unbenommen ist, alles Sach=Dienliche
bey dem Judicio Academico, vorzustellen;
Gestalten ihm dann, um
alle ferneren Aufzüge zu verhüten,
gedachte Deputation einen Terminum
Peremptorium[5] zu Einbringung seiner
Defensions=Schrift, eines für alles
anberahmen, und woferner er solche
binnen der gesetzten Zeit nicht einbringen
würde, ohne solche zu abwarten,
mit inrotulation[6] und Verschickung
der Acten ohne Aufschub verfahren
[Scan 360]
wird. Hann. den 10. Maÿ 1764.
Köigl. Großbritl. zur Churfürstl.
Brl. Lünebl. Regierung verordnete
Geheimte Räthe
Münchhausen.
Fußnoten
- ↑ Das Memorial von Lowitz ist nicht überliefert.
- ↑ graviren: belasten.
- ↑ Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
- ↑ Johann David Michaelis (1717-1791) war Theologe und Orientalist an der Universität Göttingen. U.a. er entwarf für die dortige Akademie der Wissenschaften die Satzung und war einige Zeit Sekretär, dann Direktor dieser Einrichtung.
- ↑ Terminum Peremptorium: Engültiger Termin.
- ↑ Inrotulation: Aktenschluss. Danach werden keine Eingaben oder Einwendungen mehr angenommen.