Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Landesregierung in Hannover
Empfänger Lowitz, Georg Moritz (1722-1774)
Ort Hannover
Datum 10. Mai 1764
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan 357-360 (Reinschrift)
Kur. 8213, Bl. 104r-106r (Entwurf)
Transkription Hans Gaab, Fürth


Auf das beÿ Königl. Regierung, von dem Professore Lowitz zu Göttingen, am 2ten huj: eingelangte Memorial[1] und Bitte, wird hiemit zur Resolution ertheilet, daß 1mo die blos zur Information erforderte Gutachten, da sie weder partes actorum geworden, noch werden sollen, mithin dem Imploranten überall zu keinen Praejuditz gereichen können, sondern dem Imploranten unbenommen bleibt, gegen die vergangene Verfügungen, das nötige beÿ dortigem Judiciio vorzustellen, falls er sich dadurch gravirt[2] zu seÿn erachten solte, demselben zum Auffenthalt der Sache zu communiciren gantz unvonnöten seÿ, mithin solches Gesuch keine Statt finde.

[Scan 358]
2.do Würde es zwar mit der Communication der, von den Hoff=Räthen Aÿrer[3] und Michaelis[4] übergebenen Vorstellungen eine gleiche Hinderniß haben, weilen aber solche keine neue Beschuldigungen enthalten, sondern blos den ungehinderten Lauff der Justitz zum Endzweck haben:

So soll dem Imploranten dasjenige, was davon ad acta wird genommen werden, von der Deputation in Abschrifft mitgetheilet werden; ungesehen die übrige darin enthaltene Materien, zu des Imploranten Wißenschaft zu bringen, unvonnöthen ist.

3tio ist es unschicklich, und wieder die Ordnung des Processes, seine beÿ

[Scan 359]
Königl. Regierung übergebene Exhibita, welche ohnedem viele unnütze und zur Sache nicht gehörige Dinge enthalten, denen beÿ der Deputation verhandelten Actis beÿzulegen, da Ihm Imploranten unbenommen ist, alles Sach=Dienliche bey dem Judicio Academico, vorzustellen; Gestalten ihm dann, um alle ferneren Aufzüge zu verhüten, gedachte Deputation einen Terminum Peremptorium[5] zu Einbringung seiner Defensions=Schrift, eines für alles anberahmen, und woferner er solche binnen der gesetzten Zeit nicht einbringen würde, ohne solche zu abwarten, mit inrotulation[6] und Verschickung der Acten ohne Aufschub verfahren

[Scan 360]
wird. Hann. den 10. Maÿ 1764.


Köigl. Großbritl. zur Churfürstl.
Brl. Lünebl. Regierung verordnete
Geheimte Räthe

Münchhausen.



Fußnoten

  1. Das Memorial von Lowitz ist nicht überliefert.
  2. graviren: belasten.
  3. Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
  4. Johann David Michaelis (1717-1791) war Theologe und Orientalist an der Universität Göttingen. U.a. er entwarf für die dortige Akademie der Wissenschaften die Satzung und war einige Zeit Sekretär, dann Direktor dieser Einrichtung.
  5. Terminum Peremptorium: Engültiger Termin.
  6. Inrotulation: Aktenschluss. Danach werden keine Eingaben oder Einwendungen mehr angenommen.


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