Briefwechsel Peter Conrad Monath


Kurzinformation zum Brief  
Autor Monath, Peter Conrad (1683-1747)
Empfänger Rat der Stadt Nürnberg
Ort Nürnberg
Datum 8. September 1732
Signatur Staatsarchiv Nürnberg: Ratskanzlei-A Laden A 155-2, Bl. 30-33
Transkription Hans Gaab, Fürth


Wohlgebohrne und Hochweise Herren
Hochgebietende Gnädige Herren,

Euer Wohlgebl: Gnaden ist ohne mein weitläuffiges Anführen von selbsten schon bestens bekannt, was für eine Verzeichnüs der hiesigen Hohen Raths= und Regiments-Personen und Sämtl: Beambtens dieser Tagen zum Vorschein gekommen. Was für Unrichtig= und Unschicklichkeiten sowol, als auch höchst=Nachtheilige Dinge darinnen zu finden, gibt der erste Anblick desselben so gleich schon zu erkennen. Gleichwohlen wird diese Verzeichnus sehr theuer allhier heimlich distribuiret, und dem ungeachtet von sehr vielen Personnen gesuchet, und gerne, ob es schon nur 8. bögen starck, umb einen halben Gulden bezahlet; Lediglich darum, weilen es eine verbottene und unerlaubte Sache ist, dergleichen Dinge eben deßwegen nur umb so viel mehr und begieriger gesuchet und aufgekauffet werden: Dieses aber zu verwehren, hielte ich, jedoch ohne unziemliche Maas Vorschreibung, meines geringen Ortes für das dienlichste, wann

[Blatt 31]
Euer Wohlgebl: Gnaden gnädig erlauben wollten, daß allhier dergleichen Verzeichnüße auf eine gute und schickliche Art, mit den behörigen Benennungen der Aemter, mit welchen zum Exempel beÿ denen Verkündungen und Leichen die Personen beleget zu werden pflegen, und Hinweglassung der hierher nicht gehörigen Sachen, dürfte publiciret werden. Es ist bekannt, daß viele dergleichen Verzeichnüße von andern Orthen alljährlich heraus kommen, wie dann solches, unter vielen nur etliche anzuführen, der so genannte Wiener Instanz-Calender, darinnen der gantze Kaÿserl. Hof, mit allen sowohl Höfen als Niedern Gerichten, Namentlich beschrieben und angezeiget wird, ferner das jetztlebende Leipzig, Danzig, Königsberg, Regenspurg, und Lübeck, bezeugen können. Der Nutzen und Bequemlichkeit, welche solche wohleingerichtete Beschreibungen mit sich bringen, ist leichtlich gut zu begreiffen. Da ferner nun Euer Wohlgebl. Gnaden dergleichen allhier auch publiciren zu laßen, nicht mißfällig wäre, und ich die Oberherrl. Gnädige Erlaubnus, als worumb Euer Wohlgebohrn Gnaden ich hiemit unterthänigst ansuche, hierzu erhalten könnte, wäre ich des unterthänigen schuldigen Erbietens solche Verzeichnus nicht nur den Oberherrl. hohen Belieben gemäs einzurichten, und in den behörigen und so viel mölich vollkommenen Stande zu brinen, sondern auch solche um einen recht billigen Preiß zu verkauffen, und alljährlich die Hochlöbl. Rath-Stube gratis damit zu versehen.

[Blatt 32]
Solche verhoffentlich zu erhaltende Oberherrl. Hohe Gnade werde ich Lebenslang mit aller Pflichtschuldigen bürgerlichen Ernus[?] und Gehorsam zu demeriren[1] mir äussersten Fleißes angelegen seÿn laßen, und mit submissesten Respect beständig verharren

Euer Wohlgebohrnen Gnaden
Meiner Hochgebietenden Gnädigen Herren

Nürnberg
deb 8. September.
A.o 1732.

Unterthänig und Treu-Gehorsamster
Diener
Peter Conr. Monath
selbst concipiht


Fußnoten

  1. demeriren: vergelten.